Boedicker
Kooperation

In einigen Leistungsbereichen kooperieren wir nach Vereinbarung mit spezialisierten, unabhängigen Partnerunternehmen.

Kooperationen sind einerseits notwendig, soweit ein gesetzliches Erfordernis besteht, andererseits empfehlenswert, wenn hierdurch Synergieeffekte genutzt werden können oder ein Bedarf an spezialisiertem Know-How vorhanden ist.

Im Zusammenhang mit rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen arbeiten wir daher eng mit Rechtsanwälten und Steuerberatern zusammen, zu denen wir auf Wunsch gerne Mandatsverhältnisse herstellen.

Auch im Bereich der Vermögensverwaltung und der Stiftungskommunikation erfolgt eine Kooperation mit unabhängigen, kompetenten Partnerunternehmen.

Bei der Planung und Durchführung von Stiftungsprojekten im Ausland ist ebenfalls eine Zusammenarbeit mit Fachleuten vor Ort zweckmäßig und möglich.

15.08.2009
In eigener Sache: Berufung in Fachjury „Beste Stiftung“
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02.07.2009
Haftungsbegrenzung für Vereins- und Stiftungsvorstände
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21.06.2009
In eigener Sache: Zitierungen und Empfehlungen
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02.05.2009
Anerkennung der gemeinnützigen Unternehmergesellschaft
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24.04.2009
FG-Urteil: „Katastrophen-Einsatzwagen“ nicht automatisch von der Kfz-Steuer befreit
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16.04.2009
Arbeitnehmerüberlassung durch gemeinnützige Einrichtungen
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19.02.2009
BMF: Gemeinnützigkeitsrechtliche Behandlung der Rettungsdienste und Krankentransporte
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