Boedicker
Fachbeiträge

05.09.2008
Die steuerliche Prüfung von Stiftungen (Teil II)

In der aktuellen Ausgabe des Magazins „Die Stiftung“, herausgegeben von der
„Die Stiftung“ Media GmbH in München, finden Sie einen Folgebeitrag zum Thema „Die steuerliche Prüfung von Stiftungen“. Der Beitrag stellt weitere mögliche
Schwerpunkte einer steuerlichen Prüfung bei steuerbegünstigten Stiftungen dar, insoweit insbesondere die Themengebiete „Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb“, „Zweckbetrieb“, „Selbstlosigkeit“ und „zeitnahe Mittelverwendung“.
Fundstelle:
Boedicker, Frank: Die steuerliche Prüfung von Stiftungen, Die Stiftung, Zeitschrift für das Stiftungswesen und Private Wealth, Ausgabe 8, Herbst 2008, S.42 ff.
Internet: www.die-stiftung.de

01.06.2008
Die steuerliche Prüfung von Stiftungen (Teil I)

In der aktuellen Ausgabe des Magazins „Die Stiftung“, herausgegeben von der
„Die Stiftung“ Media GmbH in München, finden Sie einen Fachbeitrag zum Thema „Die steuerliche Prüfung von Stiftungen“. Der Beitrag stellt u.a. dar, wann einePrüfung an Amtsstelle oder eine Aussenprüfung durchgeführt wird, welche Steuererklärungs- und Aufzeichnungspflichten für Stiftungen bestehen und was bei einer Prüfung der partiellen Steuerpflicht zu beachten ist. In der nächsten Ausgabe am 05.09.2008 werden die Schwerpunkte „Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb“ und „Mittelverwendung“ behandelt.
Fundstelle:
Boedicker, Frank: Die steuerliche Prüfung von Stiftungen, Die Stiftung, Zeitschrift für das Stiftungswesen und Private Wealth, Ausgabe 7, Sommer 2008, S.44ff.
Internet: www.die-stiftung.de

10.09.2007
Die gemeinnützige Betriebsaufspaltung unter Beteiligung
steuerbegünstigter Stiftungen

In der aktuellen Ausgabe des Magazins „Die Stiftung“, herausgegeben von der Kolbinger Finanzen Verlags GmbH, Berlin, finden Sie einen Fachbeitrag zum Thema „Gemeinnützige Betriebsaufspaltung“. Der Beitrag behandelt speziell die Fallgestaltungen der "gemeinnützigen Betriebsaufspaltung", in denen eine gemeinnützige Stiftung als Besitz- und/oder Betriebsunternehmen beteiligt ist. Insoweit ergeben sich spezifische Rechtsfolgen, die ausführlich dargestellt werden.
Fundstelle:
Boedicker, Frank: Die gemeinnützige Betriebsaufspaltung unter Beteiligung steuerbegünstigter Stiftungen, Die Stiftung, Zeitschrift für das Stiftungswesen und Private Wealth, Herbst 2007, S.42ff. Internet: www.die-stiftung.de

 

15.06.2007
Steuerprüfungen der Finanzverwaltung bei
gemeinnützigen Stiftungen - Prüfungsschwerpunkte

Stiftungen, die nach ihrer Satzung steuerbegünstigte Zwecke i.S.v. § 51ff. der Abgabenordnung („gemeinnützige“ Zwecke im üblichen Sprachgebrauch) verfolgen, können bekanntlich die in den Einzelsteuergesetzen geregelten steuerlichen Vorteile in Anspruch nehmen. Die Finanzbehörden prüfen regelmäßig, ob die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung vorliegen, insbesondere, ob die Geschäftsführung den Satzungsbestimmungen und den gemeinnützigkeitsrechtlichen Erfordernissen entspricht.In diesem Zusammenhang können auch „betriebsnahe Veranlagungen“ oder Außenprüfungen unmittelbar vor Ort bei der jeweiligen Stiftung erfolgen. In der aktuellen Ausgabe des Magazins „Stiftung & Sponsoring“ (S&S) für Non-Profit-Management und –Marketing, herausgegeben vom Deutschen Stiftungszentrum (DSZ) in Essen und dem Institut für Stiftungsberatung in Berlin und Verl, finden Sie einen Fachbeitrag, der mögliche Prüfungsschwerpunkte im Zusammenhang mit Steuerprüfungen bei gemeinnützigen Stiftungen erläutert.
Fundstelle:
Boedicker, Frank: Prüfungsschwerpunkte: Steuerprüfungen der Finanzverwaltung bei gemeinnützigen Stiftungen, Stiftung & Sponsoring (S&S) 3/2007, S.24f.
Internet: www.stiftung-sponsoring.de

 

04.06.2007
Gemeinnützige Betriebsaufspaltung

Die gemeinnützige Betriebsaufspaltung beschreibt eine Sonderform des Rechtsinstituts Betriebsaufspaltung, in der das Besitz- oder das Betriebsunternehmen eine Körperschaft ist, die steuerbegünstigte Zwecke i.S. der Abgabenordnung (§§ 51ff.AO) verfolgt. Unter Körperschaften i.S. des § 51 AO, für die Steuervergünstigungen (z.B. nach § 5 Abs.1 Nr.9 Satz 1 KStG) in Betracht kommen, sind Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i.S. des § 1 Abs.1 KStG zu verstehen (z.B. Kapitalgesellschaften, Stiftungen, Vereine). Die gemeinnützige Betriebsaufspaltung setzt – wie auch andere Sonderformen (z.B. die echte, unechte, kapitalistische, mitunternehmerische Betriebsaufspaltung) – die von der Rechtsprechung entwickelten Wesensmerkmale einer Betriebsaufspaltung voraus. In der aktuellen Ausgabe der „Neuen Wirtschaftsbriefe“ (NWB), Verlag Neue Wirtschafts-Briefe GmbH & Co.KG in Herne, finden Sie einen Fachbeitrag zu diesem Thema, der im Anschluss an eine neue Begriffsbestimmung die Wesensmerkmale der Betriebsaufspaltung unter Beteiligung steuerbegünstigter Körperschaften erläutert und ihre Ausprägungen mit Rechtsfolgen aufzeigt.
Fundstelle:
Boedicker, Frank: Gemeinnützige Betriebsaufspaltung, Neue Wirtschaftsbriefe (NWB), Heft Nr.23 v. 04.06.2007, Fach 4 S.5173ff.
Internet: www.nwb.de

 

05.03.2007
Auslagerung von Vereinsaktivitäten: Wann droht bei
gemeinnützigen Vereinen eine steuerschädliche Betriebsaufspaltung ?

Die Auslagerung von wirtschaftlichen Aktivitäten – typischerweise in eine Tochter-GmbH – ist auch bei Vereinen ein gängiges organisatorisches Gestaltungsmittel. In der aktuellen Ausgabe des „Vereinsbrief: Steuern – Buchführung - Recht“, herausgegeben vom IWW Institut für Wirtschafts-publizistik, Verlag Steuern-Recht-Wirtschaft GmbH & Co. KG in Nordkirchen, finden Sie einen Fachbeitrag über die Entstehung einer Betriebsaufspaltung im Gemeinnützigkeitsbereich von Vereinen. Erläutert werden neben ihren Folgen auch Gestaltungsmöglichkeiten.
Fundstelle:
Boedicker, Frank: Auslagerung von Vereinsaktivitäten: Wann droht bei gemeinnützigen Vereinen eine steuerschädliche Betriebsaufspaltung ?, VereinsBrief 3/2007, S.9ff.
Internet: www.iww.de

 

16.12.2006
Grundsätze der Testamentsvollstreckung bei Verfügungen zugunsten gemeinnütziger Stiftungen

Ist beabsichtigt, eine gemeinnützige Stiftung in einer letztwilligen Verfügung zu begünstigen, stellt sich regelmäßig die Frage, ob in diesem Zusammenhang die Anordnung einer Testamentsvollstreckung nach §§ 2197ff. BGB durch den Erblasser sinnvoll oder gar notwendig ist und wie diese ausgestaltet werden sollte. In der aktuellen Ausgabe des Magazins „Stiftung & Sponsoring“ (S&S) für Non-Profit-Management und –Marketing, herausgegeben vom Institut für Stiftungsberatung in Berlin und Verl, finden Sie einen Fachbeitrag, der sich ausschließlich diesem Thema widmet. Neben Wesen und Zweck sowie Anordnung und Ernennung werden Besonderheiten der Testamentsvollstreckung erläutert, wenn eine gemeinnützige Stiftung als Erbin eingesetzt, durch Aussetzung eines Vermächtnisses oder durch Anordnung einer Auflage begünstigt wird. Schließlich ist der Vergütungsanspruch eines Testamentsvollstreckers und seine Tätigkeit als Stiftungsvorstand Gegenstand der Ausführungen.
Fundstelle:
Boedicker, Frank: Sicherheit in letzten Dingen. Grundsätze der Testamentsvollstreckung bei Verfügungen zugunsten gemeinnütziger Stiftungen, Stiftung & Sponsoring (S&S) 6/2006, S.28f.
Internet: www.stiftung-sponsoring.de

 

15.9.2006
Betriebsaufspaltung bei steuerbegünstigten Körperschaften

Auch auf gemeinnützige Einrichtungen finden die steuerlichen Grundsätze der Betriebsaufspaltung Anwendung. Demnach kann bei steuerbegünstigten Körperschaften eine Tätigkeit, die sich äußerlich als reine steuerfreie Vermögensverwaltung darstellt, gleichwohl als steuerpflichtige wirtschaftliche Betätigung anzusehen sein. In der aktuellen Ausgabe der „Zeitschrift zum Stiftungswesen“ (ZSt) des Berliner Wissenschafts-Verlags finden Sie einen Fachbeitrag zu diesem speziellen Thema. Dieser stellt die Grundsätze der Betriebsaufspaltung im Gemeinnützigkeitsbereich vor dem Hintergrund der Notwendigkeit einer Ausgliederung wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe bei Gefährdung des gemeinnützigen Gesamtgepräges dar. Die Erörterung erfolgt anhand der Wesensmerkmale der Betriebsaufspaltung – personelle und sachliche Verflechtung sowie Gewerblichkeit der Betriebsgesellschaft – und zeigt Problembereiche bei Gemeinnützigkeit auf. Insoweit wird auch auf die grundlegende Rechtsprechungsänderung des BFH zur sog. „Merkmalsübertragung“ eingegangen.
Fundstelle:
Boedicker, Frank: Betriebsaufspaltung bei steuerbegünstigten Körperschaften, Zeitschrift zum Stiftungswesen (ZSt) 3/2006, S.134ff.
Internet: www.bwv-verlag.de

 

15.09.2006
Betriebsaufspaltung: Grundsätze bei steuerbegünstigten Körperschaften

Die steuerlichen Grundsätze der Betriebsaufspaltung finden auch auf gemeinnützige Einrichtungen Anwendung. Demnach kann bei steuerbegünstigten Körperschaften eine Tätigkeit, die sich äußerlich als reine steuerfreie Vermögensverwaltung darstellt, gleichwohl als steuerpflichtige wirtschaftliche Betätigung anzusehen sein. In der aktuellen Ausgabe des Magazins „Stiftung & Sponsoring“ (S&S) für Non-Profit-Management Sie einen Beitrag zu diesem Thema. Dieser stellt die Grundsätze der Betriebsaufspaltung im Gemeinnützigkeitsbereich anhand der Wesensmerkmale – personelle und sachliche Verflechtung sowie Gewerblichkeit der Betriebsgesellschaft – dar und zeigt Problembereiche auf.
Fundstelle:
Boedicker, Frank: Betriebsaufspaltung: Grundsätze bei steuerbegünstigten Körperschaften, Stiftung & Sponsoring (S&S) 3/2006, S.24f.
Internet: www.stiftung-sponsoring.de

 

15.09.2004
Stiftungen in Monaco

Monaco ist für viele ausländische Unternehmen und Privatpersonen insbesondere wegen seiner international privilegierten Bedingungen, der guten Wirtschaftsstruktur, seiner günstigen Verkehrsan-bindungen und der auch klimatisch angenehmen Lage ein begehrter Niederlassungsstandort. Mit 1,95 km2 ist Monaco, das nicht zur Europäischen Union gehört, nach der Vatikanstadt der zweitkleinste Staat Europas. Von den ca. 32.000 Einwohnern sind 32% Franzosen, 20% Italiener, 19% Monegassen, 2,5% Deutsche und 26,5% andere Nationalitäten. Das seit 1918 von Frankreich weitgehend unabhängige Fürstentum ist seiner Verfassung nach eine konstitutionelle Monarchie, in der die Gesetzgebung gemeinsam vom Fürsten und dem für 5 Jahre gewählten Parlament ausgeübt wird. Rechts- und Finanzsystem sind in weiten Teilen dem französischen angeglichen. In der aktuellen Ausgabe des Magazins „Stiftung & Sponsoring“ (S&S) für Non-Profit-Management und –Marketing, herausgegeben von der Stiftung & Sponsoring Verlags GmbH, finden Sie einen Fachbeitrag über das monegassische Stiftungsrecht. Er behandelt die monegassischen Regelungen zur Errichtung, Verwaltung und Auflösung von Stiftungen und deren steuerliche Behandlung.
Fundstelle:
Boedicker, Frank: Stiftungen in Monaco, Stiftung & Sponsoring (S&S) 4/2004, S.39f.
Internet: www.stiftung-sponsoring.de

 

15.09.2003
Österreich: Zuwendungen an deutsche gemeinnützige Stiftungen in Deutschland – erbschaftsteuerliche Behandlung

In der aktuellen Ausgabe des Magazins „Stiftung & Sponsoring“ (S&S) für Non-Profit-Management und –Marketing, herausgegeben von der Stiftung & Sponsoring Verlags GmbH, finden Sie einen Fachbeitrag über die erbschaftsteuerliche Behandlung von Zuwendungen an deutsche gemeinnützige Stiftungen in Österreich. Die österreichische Erbschaftsteuergesetzgebung erweist sich in Bezug auf die Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes für Zuwendungen an ausländische gemeinnützige juristische Personen als benachteiligend. Der Fachbeitrag stellt dar, welche Handlungsmöglichkeiten vor dem Hintergrund der gemeinschaftsrechtlich bedenklichen Regelung für deutsche Stiftungen in Österreich bestehen.
Fundstelle:
Boedicker, Frank: Österreich: Zuwendungen an deutsche gemeinnützige Stiftungen – erbschaftsteuerliche Behandlung, Stiftung & Sponsoring (S&S) 5/2003, S.39f.
Internet: www.stiftung-sponsoring.de

15.08.2009
In eigener Sache: Berufung in Fachjury „Beste Stiftung“
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02.07.2009
Haftungsbegrenzung für Vereins- und Stiftungsvorstände
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21.06.2009
In eigener Sache: Zitierungen und Empfehlungen
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02.05.2009
Anerkennung der gemeinnützigen Unternehmergesellschaft
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24.04.2009
FG-Urteil: „Katastrophen-Einsatzwagen“ nicht automatisch von der Kfz-Steuer befreit
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16.04.2009
Arbeitnehmerüberlassung durch gemeinnützige Einrichtungen
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19.02.2009
BMF: Gemeinnützigkeitsrechtliche Behandlung der Rettungsdienste und Krankentransporte
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