Boedicker
boedicker   consulting | stiftungsmanagement
Die Stiftung ist eine der traditionsreichsten Rechtsformen in Deutschland, noch heute sind Stiftungen aktiv, die vor über 1.000 Jahren errichtet wurden. Grundtypus der Stiftung ist die selbständige Stiftung des bürgerlichen Rechts nach §§ 80 – 88 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), die einer staatlichen Anerkennung bedarf. Es handelt sich insoweit um eine mit juristischer Persönlichkeit ausgestattete Vermögensmasse zur dauerhaften Verwirklichung eines vom Stifter bestimmten Zwecks. Als einzige Rechtsform verfügt sie weder über Mitglieder noch über Eigentümer.

Nach einer Erhebung des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen 2005 macht dieser Stiftungstyp mehr als 2/3 aller erfassten aktiven Stiftungen aus. Neben dem Grundtypus existiert eine Vielfalt anderer Stiftungsbegriffe und Stiftungsarten, wie zum Beispiel die unselbständige Stiftung, die gemeinnützige Stiftung, die Familienstiftung, die unternehmensverbundene Stiftung, die operative Stiftung, die Förderstiftung oder die Bürgerstiftung. Auch sind neue Stiftungsmodelle wie die Publikumsstiftung oder die Europäische Stiftung Gegenstand einer aktuellen Diskussion.


Wir realisieren Ihre Stiftung.

Deutschland erlebt in den letzten Jahren einen regelrechten Stiftungsboom, allein seit 1995 wurde fast die Hälfte aller bestehenden rechtsfähigen Stiftungen errichtet. Im weltweiten Vergleich dürfte der deutsche Stiftungssektor im Hinblick auf die Gesamtzahl errichteter Stiftungen mittlerweile zu den größten gehören.

Die steigende Bereitschaft zum Stiften vollzieht sich vor dem Hintergrund des Aufbaus erheblicher Vermögenswerte nach dem zweiten Weltkrieg, der demographischen Entwicklung und einem breiteren Wissen über die mit einer Stiftung verbundenen Möglichkeiten der Sicherung und Erhaltung von Vermögen. Nicht zuletzt haben auch die politischen Rahmenbedingungen durch Erleichterungen im Stiftungszivil- und Stiftungssteuerrecht den stetigen Aufwärtstrend bei Stiftungserrichtungen gefördert. Stiften ist mittlerweile kein Privileg mehr besonders Vermögender, so liegt die Anfangsdotation heute in den meisten Fällen weit unter 500.000 €.


Wir verwalten Ihre Stiftung.

Regional ist in Deutschland Nordrhein-Westfalen seit Jahren führend bei den Neuerrichtungen rechtsfähiger Stiftungen des bürgerlichen Rechts (über 170 Stiftungen pro Jahr). Dies gilt gleichermaßen für die absolute Zahl der in den Bundesländern ansässigen Stiftungen, wie auch für die Stiftungsdichte, welche die Relation der Stiftungszahl zu der jeweiligen Einwohnerzahl beschreibt.

Das Management von Stiftungen richtet sich vor allem auf die konstitutiven Begriffsmerkmale einer Stiftung, den Stiftungszweck, das Stiftungsvermögen und die Stiftungsorganisation. Die meisten deutschen Stiftungen verfolgen ausschließlich steuerbegünstigte, gemeinnützige Zwecke und sind daher grundsätzlich von den Steuern befreit. Hinsichtlich ihrer Stiftungstätigkeit überwiegt traditionell die soziale Zweckausrichtung. Die Zweckverwirklichung erfolgt regelmäßig aus den Erträgen des angelegten Vermögens.


Wir beraten Sie zu Spezialthemen im Stiftungswesen.

Zuverlässige Schätzungen gehen von einem Gesamtvermögen deutscher Stiftungen von über 60 Milliarden € aus, wobei über 50% der deutschen Stiftungen ein Vermögen bis 500.000 € aufweist. Die Vermögensausstattung bestimmt neben dem Stiftungszweck auch die Organisationsstruktur einer Stiftung. In den meisten rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts ist zusätzlich zum obligatorischen Stiftungsvorstand ein weiteres Organ (z.B. Stiftungsrat, Kuratorium, Beirat) mit Beratungs- und/oder Kontrollfunktion organisatorisch eingegliedert. Bei der nicht rechtsfähigen, unselbständigen Stiftung erlangt das gestiftete Vermögen keine Rechtspersönlichkeit, sondern wird von einem Treuhänder verwaltet und vertreten. Die treuhänderische Stiftung bedarf im Gegensatz zum Grundtypus keiner staatlichen Anerkennung.

15.08.2009
In eigener Sache: Berufung in Fachjury „Beste Stiftung“
mehr

02.07.2009
Haftungsbegrenzung für Vereins- und Stiftungsvorstände
mehr

21.06.2009
In eigener Sache: Zitierungen und Empfehlungen
mehr

02.05.2009
Anerkennung der gemeinnützigen Unternehmergesellschaft
mehr

24.04.2009
FG-Urteil: „Katastrophen-Einsatzwagen“ nicht automatisch von der Kfz-Steuer befreit
mehr

16.04.2009
Arbeitnehmerüberlassung durch gemeinnützige Einrichtungen
mehr

19.02.2009
BMF: Gemeinnützigkeitsrechtliche Behandlung der Rettungsdienste und Krankentransporte
mehr